Absinth
Aus Medizin-Lexikon.de
grünliches alkoholisches Getränk; Branntwein; hergestellt aus der Wermutpflanze(Artemisia absinthium); gesundheitsschädigend (durch das im Wermut enthaltene Nervengift Thujon, das unter anderem Epilepsie und Schizophrenie auslösen kann).
Absinth wurde wegen seines Thujon-Gehalts in Deutschland 1923 als Rauschdroge verboten. 1981 wurde das Absinthgesetz aufgehoben. Da die Aromenverordnung die Verwendung von Wermutöl und Thujon verbot, war Absinth faktisch jedoch weiterhin verboten. Seit 1991 erlaubt die Aromenverordnung die Verwendung thujonhaltiger Pflanzenteile, deshalb ist Absinth mit einem reglementiertem Anteil an Thujon in Deutschland wieder zulässig.
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