Anti-D-Prophylaxe
Aus Medizin-Lexikon.de
Gabe von Antikörpern gegen Rhesus-Antikörper (Rhesusfaktor). Sie wird erforderlich, wenn eine Mutter, deren Blut Rhesusfaktor-negativ ist, von einem Mann schwanger wird, der Rhesusfaktor-positiv ist (Rhesusunverträglichkeit). Bei der Entbindung, aber auch bei Fehlgeburt oder Abtreibung, kann kindliches Blut in das der Mutter gelangen. Da das Kind mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit ebenfalls Rhesusfaktor-positiv sein wird, lernt das mütterliche Immunsystem nun erstmals den ihm fremden Rhesusfaktor kennen und zerstört ihn durch Antikörper, die anschließend im Blut der Mutter verbleiben. Bei einer erneuten Schwangerschaft können diese Antikörper über die Nabelschnur zum Kind gelangen. Ist dieses wieder Rhesusfaktor-positiv, zerstören die mütterlichen Antikörper die Blutkörperchen des Kindes. Daher werden diese Antikörper prophylaktisch nach der ersten Schwangerschaft (und auch jeder weiteren) durch Gabe von Antikörpern neutralisiert.
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