Betäubungsmittelgesetz
Aus Medizin-Lexikon.de
strafrechtliches Nebengesetz über den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln in der Fassung vom 1. März 1994 mit späteren Änderungen. Es enthält vor allem Vorschriften über die Herstellung und den Handel.
Der Verkehr (Herstellung, Anbau, Handel) mit Betäubungsmitteln bedarf nach § 3 der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. § 4 regelt Ausnahmen, z.B. für Ärzte und Apotheken. § 5 regelt die Voraussetzungen für die Erlaubnis.
Magazin - Neue Artikel
Medizin TV
Themen
Spezial: Diäten im Vergleich
Welche Diät ist die richtige für mich? 15 Diäten im direkten Vergleich!
Thema: Brustkrebs
Das Mammakarzinom ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen
Thema: Migräne
In Deutschland und weltweit leiden mittlerweile ca. 10% der Erwachsenen an Migräne.
Lippenentzündung
Schwellungen und Schmerzen im Mundbereich sind Anzeichen für Lippenentzündungen.
Röhrenknochen
Stützende Knochen, die den Großteil der Gliedmaßen bilden, nennt man Röhrenknochen.
LASIK-Operation
Eine spezielle Form der Augenoperation bezeichnet man als LASIK.
Erdbeerzunge
Ihre Bezeichnung verdankt die Erdbeerzunge der intensiv roten Färbung der Zungenoberfläche.
Meistgelesene Artikel
Asthma - Lungenentzündung - Bluthochdruck - Gebärmutterkrankheiten - Heuschnupfen - Liderkrankungen - Blinddarmentzündung - AIDS - Auge - Blutkreislauf - Schwangerschaft - Menstruation - Dünndarm



