Personen, die an einer Infektion erkrankt waren und danach, ohne dass sich bei ihnen Krankheitssymptome zeigen, die Keime ausscheiden. Am häufigsten tritt dies bei Salmonellen auf (Typhus, Paratyphus). Da Dauerausscheider jahrzehntelang Infektionsquellen darstellen können, ist ihre Erfassung wichtig. Die Erkrankten unterliegen einer laufenden Überwachung durch die Gesundheitsämter. Das Seuchengesetz schreibt besonders für Beschäftigte des Nahrungsmittelgewerbes Untersuchungen des Stuhls und des Rachenabstriches vor. Erkannte Dauerausscheider und verdächtige Personen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.