Enukleation
Aus Medizin-Lexikon.de
Ausschälung oder operative Entfernung eines Organs, z.B. des Augapfels. Dazu wird die Bindehaut am Hornhautrand abgetragen und nach Durchtrennung des Sehnervs der Augapfel aus der Augenhöhle herausgehoben. Durch Einpflanzung einer Kunststoffkugel in die Augenhöhle und Befestigung der Augenmuskeln an dieser kann eine Beweglichkeit des künstlichen Auges erreicht werden. Das Kunstauge kann 2-3 Wochen nach der Operation eingesetzt werden. Die Durchführung der Enukleation ist notwendig bei Augenvereiterung und sehr schweren Augenverletzungen. Voraussetzung ist die Erblindung des Auges.
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