Der Begriff Farbensinn bezeichnet beim Menschen, bei Wirbeltieren und einer Anzahl von Insekten die Fähigkeit des Auges, mit den Zapfen der NetzhautFarben unabhängig von ihrer Helligkeit wahrzunehmen.

Für die Farbempfindung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:

Der Reiz muss eine bestimmte "Farbschwelle" erreichen, um als Farbe wahrgenommen zu werden; Er muss eine bestimmte Zeit andauern ("Farbenzeitschwelle"); Das Licht muss auf der Netzhaut eine bestimmte Fläche treffen ("Farbenfeldschwelle"). Das menschliche Auge vermag etwa 160 Farbtöne mithilfe der Zapfen zu unterscheiden, die durch Strahlen der Wellenlängen von 760 Millimeter (rot) bis 380 Millimeter (violett) erzeugt werden. Es gibt drei verschiedene Substanzen bzw. Farbempfindungselemente in den Zapfen, von denen die eine die Empfindung rot, die zweite grün und die dritte blau auslöst. Durch Mischung dieser drei Grundfarben entstehen sämtliche Farbtöne des Spektrums (Theorie des trichromatischen [dreifarbigen] Sehens nach Th. Young und Helmholtz). Die farblosen Seheindrücke, z.B. reines weißes Licht oder graue Oberfläche, entstehen, wenn alle drei Komponenten gleich stark, der Farbeindruck schwarz, wenn keine Komponente erregt wird. V. Studnitz hat drei Sehstoffe in den Zapfen nachweisen können, deren Absorptionsmaxima etwa der Young-Helmholtz’schen Dreikomponententheorie entsprechen. Der Gegenfarbentheorie von Hering wird der oft erkennbare Antagonismus von vier Urfarben zu Grunde gelegt: rot – grün, gelb – blau. Nach Hartridge ist die Farberkennung nicht nur von der Reizung durch Wellenlängen und Intensität abhängig, sondern auch ein Vorgang höherer Gehirnprozesse.

Die Prüfung des Farbsehens ist für bestimmte Berufszweige, vor allem des Verkehrswesens, wichtig und wird mit entsprechenden Farbtafeln (nach Ishihara, Velhagen oder Stilling) oder exakter mit dem Anomaloskop nach Nagel durchgeführt, an dem eine Mischung und ein Vergleich spektralen Lichtes vorgenommen wird.