Einleitung

Der Begriff Gebiss bezeichnet das Kauorgan: In der modernen Medizin die funktionelle Einheit von Zähnen des Ober- und Unterkiefers, außerdem des Kieferknochens selbst, der Zunge und der Mundschleimhaut.

Sowohl das Milchgebiss als auch das bleibende Gebiss werden bereits im Mutterleib gebildet bzw. angelegt, treten jedoch erst nach der Geburt aus dem Kiefer, und zwar die Zähne des Milchgebisses vom 1. bis zum 3. Lebensjahr, die des bleibenden Gebisses vom 5. bis zum 14. Lebensjahr.

Milchgebiss

Das Milchgebiss ist das erste Gebiss des Menschen. Die Zähne brechen zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr durch.

Das Milchgebiss besteht aus 20 Zähnen: in jedem Kiefer vier Schneidezähne, zwei Eckzähne, zwei kleine und zwei große Backenzähne. Zwischen dem 6. und 13. Lebensjahr wird das Milchgebiss vom bleibenden Gebiss ersetzt. Der kleinste Zahn des Milchgebisses ist der zweite Schneidezahn, der größte ist der zweite Backenzahn.

Zweck des Milchgebisses ist, neben der Erhaltung der Kaufähigkeit, Platzhalter für das bleibende Gebiss zu sein. Vorzeitiger Verlust einzelner oder mehrerer Milchzähne kann zu Fehlstellungen der übrigen Zähne, zu Verbildung der Kiefer und Störung des Kieferwachstums führen. Stellung und Funktion des bleibenden Gebisses können dadurch schwer gestört werden und damit nicht nur die Kaufähigkeit, sondern auch Sprache und Aussehen. Der Gesunderhaltung des Milchgebisses dienen in erster Linie zweckmäßige Ernährung mit reichlich Mineralien und Vitaminen, regelmäßige und richtige Mundpflege, kontinuierliche, streng kontrollierte Fluorzufuhr, systematisch vorbeugende zahnärztliche Überwachung und Frühbehandlung.

Bleibendes Gebiss

Das bleibende Gebiss besteht in der Regel aus mindestens 28, mit den Weisheitszähnen aus 32 Zähnen. In jeder Kieferhälfte stehen ein großer und ein kleiner Schneidezahn (Inzisivi), ein Eckzahn (Caninus), zwei kleine (Prämolaren) und zwei bzw. (mit den Weisheitszähnen) drei große Backenzähne oder Mahlzähne (Molaren).

Als erster bleibender Zahn erscheint zwischen dem 5. und 8. Jahr der erste große Mahlzahn. Da er der Grundpfeiler des gesamten Gebisses ist, ist seiner Erhaltung besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Die Weisheitszähne erscheinen manchmal gar nicht, häufig nur teilweise und in unvollkommener Zahl. Der Weisheitszahn bricht, wenn überhaupt, in der Regel zwischen dem 16. und 22., manchmal aber bis zum 40. oder 50. Jahr durch (daher "Weisheitszahn"). Sein Durchbruch ist nicht selten von Schwierigkeiten begleitet.

Korrekte Zahnstellung

Hauptaufgabe des Gebisses ist die Zerkleinerung der Speisen (daneben dient es auch der Lautbildung). Voraussetzung ist richtiges Ineinandergreifen der oberen und unteren Zähne in Ruhestellung (Okklusion) und in Bewegung (Artikulation). Schneide- und Eckzähne des Oberkiefers müssen in Ruhe die entsprechenden Zähne des Unterkiefers um ein bis zwei Millimeter übergreifen. Die wangenwärts gelegenen Höcker der oberen Backenzähne müssen die wangenwärts gelegenen Höcker der unteren übergreifen. Die wangenwärts gelegenen Höcker der unteren Backenzähne greifen in die Kaurinnen der oberen. Umgekehrt greifen die gaumenwärts gelegenen Höcker der oberen Backenzähne in die Kaurinnen der unteren.

Die Kaubewegungen setzten sich aus senk- und waagerecht verlaufenden Bewegungen zusammen (kombinierter Rundbiss), wobei auch Höcker auf Höcker und Schneidekanten auf Schneidekanten treffen. Der kombinierte Rundbiss wird durch die besondere Funktion der Kaumuskeln und des Kiefergelenks ermöglicht. Drei Kaumuskeln dienen der Öffnung, drei der Schließbewegung. Zwei Muskeln ziehen den Unterkiefer nach vorne, zwei weitere bewirken die Mahl-, einer die Schaukelbewegung. Das Kiefergelenk ist ein kombiniertes Gelenk, das Scharnierbewegungen (Öffnen und Schließen) wie auch Bewegungen nach vorne und seitwärts ausführen kann.

Falsche Zahnstellung

Falscher Biss durch Fehlstellung von Zähnen verursacht nicht nur kosmetische Mängel, sondern oft auch gesundheitliche Schäden, und muss beseitigt werden. Auch durch Gebisslücken und falsch sitzenden Zahnersatz entsteht eine Fehlbelastung des Gebisses, die zu Zahnausfall, Parodontose und Kiefergelenkerkrankungen führt. Zahnärztliche Behandlung ist deshalb notwendig. Durch die Kautätigkeit werden Schneidekanten und Kauflächen des Gebisses normalerweise abgekaut, wodurch das Gebiss vorteilhaft "eingeschliffen" wird. Der Grad des Abkauens kann aber auch unnormal sein, so dass Schäden am lebenden Mark der Zähne entstehen.