Zu unterscheiden ist zwischen der offenen Gehirnverletzung und den, meist durch stumpfe Gewalteinwirkung auf den Schädel hervorgerufenen, gedeckten Hirnverletzungen, bei denen es nicht zur Schädeleröffnung kommt. Zu den gedeckten Gehirnverletzungen gehören die Gehirnerschütterung, eine Funktionsstörung des Gehirns, die in der Regel folgenlos ausheilt sowie die Gehirnquetschung, die zu herdförmigen anatomisch nachweisbaren Substanzschädigungen des Gehirns führt. Strengste Bettruhe und möglichst baldige ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Komplikationen, etwa einer Hirnblutung, sind bei den gedeckten Gehirnverletzungen dringend erforderlich. Frische offene Hirnverletzungen müssen so rasch wie möglich in einer Klinik behandelt werden. Bei ausgedehnten Hirnverletzungen lassen sich oft auch bei bester und früh einsetzender ärztlicher Versorgung organische Folgeerscheinungen nicht vermeiden. Diese Hirnverletzungsfolgen sind an den Ort der Schädigung gebunden, wie etwa bestimmte Lähmungen, Seh- oder Sprachstörungen, oder machen sich in Form von Allgemeinsymptomen bemerkbar, wie sie nach allen schweren Gehirnverletzungen auftreten können. Sie werden unter dem Begriff der traumatischen Hirnleistungsschwäche zusammengefasst. Dazu gehören vor allem eine raschere Ermüdbarkeit, eine Konzentrations- und Gedächtnisschwäche sowie eine erhöhte Reizbarkeit.