genetische Festlegung des jeweiligen Geschlechts eines Lebewesens oder die Erkennung des Geschlechts. Die Geschlechtsbestimmung vor der Geburt ist beim Menschen durch Chromosomenanalyse aus Fruchtwasserzellen etwa in der 16. Schwangerschaftswoche möglich.

Die Geschlechtsbestimmung wird heute außerdem gebraucht, um das Geschlecht bei solchen Personen festzustellen, deren äußere Geschlechtsmerkmale dies nicht einwandfrei zulassen (Zwitter) Hermaphroditismus verus. Am sichersten geschieht dies durch das Geschlechtschromatin, das ist eine kleine, stark färbbare Vorwölbung am Zellkern vieler Körperzellen, die sich besonders gut an Leukozyten und Zellen aus der Mundschleimhaut erkennen lässt. Sie tritt nur bei Zellen mit zwei X-Chromosomen, also bei weiblichen Individuen auf. Diese bezeichnet man als "somatisch weiblich", selbst wenn sonst scheinbar gut ausgebildete männliche Geschlechtsmerkmale vorhanden sind. Der Nachweis ist entscheidend vor Operationen, durch die der äußere Geschlechtscharakter geändert werden soll und gewinnt in neuester Zeit erhebliche Bedeutung für den Sport, nachdem mehrfach scheinbar weibliche Zwitter, die somatisch männlich waren, Weltmeistertitel erringen konnten. Vor solchen Wettkämpfen wird nun meist eine Geschlechtsbestimmung verlangt.