Heilbehandlung, die planmäßig auf ärztliche Verordnung (Behandlungsplan) sowie unter ärztlicher Führung in Heilbädern, Kneipp-Kurorten oder Rehabilitationszentren (letztere beide als Trainingskur) durchgeführt wird.

Heilverfahren auf Kosten der Sozialversicherungsträger, der Kriegsopferversorgung und der Berufsgenossenschaften zur Wiederherstellung, Erhaltung und Sicherung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit in Heilbädern und Kurorten.