Krankenversicherung
Aus Medizin-Lexikon.de
Personalversicherung gegen durch Krankheit bedingte wirtschaftliche Nachteile, in Deutschland und allgemein ein Zweig der Sozialversicherung. Träger der Krankenversicherung sind öffentliche oder private Krankenkassen.
Soziale Krankenversicherung: in Deutschland Pflichtversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, darüber freiwillig; Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten.
Private Krankenversicherung: beruht ganz auf Freiwilligkeit, unterschiedliche Leistungen und Prämien, freie Arztwahl.
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