Neue EU-Richtlinie für Naturheilmittel

Aus Medizin-Lexikon.de

9. Mai 2011  |  Kommentare: 0

Eine neue EU-Richtlinie sorgt momentan für Aufsehen. Die sogenannte THMPD sieht vor, dass Naturheilmittel von nun an offiziell als medizinische Produkte gelten. Das hört sich harmlos an, jedoch könnte dieser Entschluss negative Folgen für die Heilpflanzenindustrie haben. Grund für den faden Beigeschmack der Richtlinie ist das Zulassungsverfahren, das Naturheilmittel dann – wie alle medizinischen Produkte – durchlaufen müssten, bevor sie auf den europäischen Markt kommen dürften.

Das Problem dabei: Die Zulassungs-Prozedur ist langwierig und vor allem teuer. Circa 200.000 Euro sollen für so eine Zulassung nötig sein – unmöglich für die meist kleineren Naturheilmittel-Betriebe. Dies schürt die Angst, dass viele Naturheilmittel - unter Umständen auch solche, die sich schon seit Jahrzehnten bewähren - vom Markt verschwinden würden.

Jedoch scheint das EU-Parlament dies wohl bedachte zu haben, denn die THMPD-Regelung enthält eine Ausnahme-Klausel: Natürliche Produkte, die seit mehr als 30 Jahren Anwendung finden und sich schon mindestens 15 Jahre auf dem EU-Markt behaupten, sollen ein vereinfachtes und somit billigeres Zulassungsverfahren durchlaufen können. Unter diese Ausnahme-Regelung würden zum Beispiel das Beruhigungsmittel Baldrian oder auch Bachblüten fallen. Es stellt sich also die Frage, ob die (vor allem im Internet) prophezeiten Folgen der Heilpflanzen-Regelung wirklich so dramatisch sind, wie sie propagiert werden.

Die positiven Aspekte des Gesetzes finden nämlich allem Anschein nach in der Öffentlichkeit wenig Beachtung. So denken nur die Wenigsten daran, dass THMPD den Verbraucher schützt, zum Beispiel vor Naturheilmitteln, welche im Ausland hergestellt werden und deren Produktionsverfahren nicht nachgewiesen werden kann. Diese würden nämlich fortan keine Zulassung erhalten und wären somit vom europäischen Markt gebannt.

Trotzdem: Die Sorge bleibt. In Deutschland gibt es sogar eine Petition gegen die neue EU-Regelung, die bisher schon von rund 120.000 Bürgern unterzeichnet wurde.

Copyright Bild: Leonora Schwarz / pixelio.de

  



 


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