Organspende
Aus Medizin-Lexikon.de
Entnahme menschlicher Organe, um eine Transplantation durchzuführen. Spender sind vorrangig Verstorbene, die zu Lebzeiten die Einwilligung zur Organspende gegeben haben. Der Nachweis erfolgt über einen Spenderausweis. Trotz gestiegener Spenderzahlen ist die Nachfrage in Deutschland immer noch sehr hoch. 1997 wurde vom Deutschen Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Angehörige nach dem Hirntod eines Menschen ermächtigt, der Organentnahme zuzustimmen. Z. Zt. leben in Deutschland etwa 300 000 Menschen mit transplantierten Organen; jährlich kommen etwa 3800 hinzu.
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