Röntgenbildaufnahme
Aus Medizin-Lexikon.de
diagnostisches Verfahren, bei dem eine Bildplatten oder Spezialfilme durch Röntgenstrahlen belichtet (bildgebendes Verfahren) werden. Erstmals durchgeführt wurde dieses Verfahren von Konrad Röntgen (1845-1923), der allerdings noch viel zu viel Strahlung einsetzte. Heute sind die Dosen sehr gering. Röntgenaufnahmen werden bevorzugt von Knochen angefertigt, aber auch Körperteile können unter Verwendung von Röntgenkontrastmitteln dargestellt werden. Eine Weiterentwicklung ist die Computertomographie.
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