Ausbleiben der normalen Sprachentwicklung infolge Gehörlosigkeit oder hochgradiger Schwerhörigkeit. In Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen werden hörgeschädigte Kinder, falls Hörreste vorhanden sind, unter Zuhilfenahme von Hörtraining, Hörgeräten u.a. weitgehend in die Lage versetzt, ein ausreichendes Sprachverständnis zu erreichen und Sprechen zu lernen. Ein hörgeschädigtes Kind sollte nicht in einer öffentlichen Schule unterrichtet werden, da es dort dem Unterricht nicht folgen kann. Je mehr Hörreste vorhanden sind bzw. je besser das Kind vor der Ertaubung bereits sprechen konnte, desto leichter wird es trotz der Hörschädigung sprechen lernen.