Stoffe, die einer anderen Substanz zugegeben werden, um die Beschaffenheit zu verbessern und die Verarbeitung zu erleichtern. Im Lebensmittelrecht bedürfen Zusatzstoffe besonderer Auszeichnung, dazu gehören z.B. Aroma- und Süßstoffe, Antioxidantien, Emulgatoren, Farb- und Konservierungsstoffe, Gelier- und Verdickungsmittel sowie Säuerungsmittel und Schmelzsalze. Stoffe, die nach der Verkehrsauffassung zu Ernährungs- und Genusszwecken zugesetzt werden (z.B. Gewürze), brauchen nicht kenntlich gemacht zu werden.