allgemeine oder örtlich Körperschädigung durch Einwirken tiefer Temperaturen.

allgemeine Erfrierung oder Unterkühlung des gesamten Körpers, d.h. Absinken der Körperwärme unter 25 °C, womit sich die Bluttemperatur einer kritischen Grenze nähert. Die Folge sind Müdigkeit, Schlafsucht und Ohnmacht, Herzschlag und Atmung werden laufend schwächer, bis der Betroffene "erfriert". Eigenhilfe (soweit sie überhaupt möglich ist) besteht nur in ständiger, kräftiger Körperbewegung, deren Muskelarbeit Wärme erzeugt. Alkoholgenuss ist nur eine scheinbare Hilfe, die in Wirklichkeit zur erhöhten Wärmeabgabe führt und somit schadet. Unter ärztlicher Aufsicht wird der Patient heute ohne jegliche Vorbehandlung in ein überwarmes Ganzbad (37-40 °C) gebracht. Dabei bleiben zunächst Arme und Beine außerhalb der Wanne, bis der Blutkreislauf im Rumpf wieder normal ist. Dann werden auch die Gliedmaßen langsam eingetaucht, körpernah beginnend, also Hände und Füße zuletzt. Entscheidend ist es auch, dass das im Halsmark gelegene Atemzentrum an der Wiedererwärmung teilnimmt und der Kreislauf durch Verabfolgung von speziellen Blutersatzmitteln gestützt wird;

örtliche Erfrierung, Teilschädigungen (Hände, Füße, Nase Ohren u.a.) durch Frosteinwirkung. Zu unterscheiden sind hier 3 Grade: 1. Schädigungen der äußeren Haut, die zunächst weiß wird, sich dann rötet und anschwillt, 2. Hinzutreten von Blasenbildung und Frostgeschwüren, 3. Ausbreiten der Kälteschädigung in die Tiefe mit vollständigem Absterben und Zerfall des betroffenen Gewebes. Hierbei können Gliedmaßenabschnitte oder ganze Gliedmaßen abfrieren.