Heilverfahren, das auf der Ähnlichkeitsregel (similia similibus) beruht. Es wurde von Samuel Hahnemann begründet. Krankheiten werden mit hoch verdünnten Dosen von Stoffen behandelt, die in größeren Mengen Erscheinungen ähnlich dem Krankheitsbild auslösen. Der durch Konstitution und Krankheit geprägte Organismus wird durch gleichsinnig fein abgestimmte Arzneimittel im Sinne einer Reizbehandlung zur erhöhten Abwehr und zur echten Heilung "von innen heraus" angeregt. "Es gibt keine Krankheiten, sondern nur Kranke", d.h. die Krankheit verläuft abhängig von Konstitution und Reaktionslage des Erkrankten. Die Verdünnungsgrade (Potenz der Arzneimittel) werden vornehmlich mit D (Dezimale) bezeichnet. Dabei bedeutet z.B. D1 = 1:10; D6 = 1:1 000 000 usw. Wissenschaftlich ist heute erwiesen, dass bei vielen Wirkstoffen (Hormonen, Spurenelementen) noch sehr hohe Verdünnungen biologisch wirksam sind. Andererseits wird das Vorgehen der "Hochpotenzler" unter den Homöopathen mit Verdünnungen, die D20 überschreiten, meist abgelehnt, weil dann nicht einmal mehr ein Molekül der wirksamen Substanz im Lösungsmittel enthalten sein kann. Die Verdünnungen werden durch Verschütteln mit Weingeist oder durch Verreibung mit Milchzucker jeweils um eine Zehnerpotenz fortschreitend hergestellt. Sicherlich kommt der Homöopathie, die zuerst von Bier als einem Vertreter der Schulmedizin anerkannt wurde, bei geeigneten Erkrankungen und in erfahrenen Händen Bedeutung zu, obgleich sie keinen Ausschließlichkeitsanspruch erheben kann.

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