auch: klonieren;

wichtiges, aber umstrittenes Verfahren der Gentechnologie, das die Herstellung genetisch identischer Lebewesen durch künstliche Zellkernteilungen (ungeschlechtliche Vermehrung) mit molekularbiologischen Methoden ermöglicht. Am 5. Juni 1996 wurde das erste geklonte Tier, das Schaf Dolly, in Schottland geboren und war sechs Jahre lebensfähig. In Deutschland ist das Klonen von Menschen gesetzlich verboten (Embryonenschutzgesetz).

Beim Klonen wird einer entkernten Eizelle der Kern einer anderen Zelle einschließlich deren DNA eingesetzt. Dem aus den so geklonten Zellen entstandenen Embryo können Stammzellen z.B. zu medizinischen Zwecken entnommen werden (therapeutisches Klonen), um z.B. Gewebe, Organe oder Medikamente zu entwickeln. Diese so genannte Stammzellenforschung ist sowohl unter ethisch-moralischen wie auch unter medizinischen Gesichtspunkten heftig umstritten. Südkoreanischen Wissenschaftler der Universität Seoul gelang es im Februar 2004 erstmals, aus geklonten menschlichen Embryos Stammzellen zu gewinnen.