von einem Flankenschnitt aus wird eine Niere freigelegt.

Sie wird durchgeführt bei:

Nierenverletzungen infolge Stoß, Fall, Quetschung, charakterisiert durch Absonderung von blutigem Harn, außerdem durch Flankenschmerz und Flankenschwellung;

Nierensteinen, wenn der Verschluss des Harnleiters und die damit verbundene Behinderung des Harnabflusses aus der Niere droht. Außerdem bei Gefahr einer von der Blase in die Niere aufsteigenden Infektion, bei der genauso wie bei den Nierenbeckenausgusssteinen langes Bestehen und häufige Rückfälle das Nierengewebe zu Grunde gehen lassen;

notwendiger Eröffnung von Eiteransammlung in der Niere und in ihrer Umgebung (Nephrotomie), oft verbunden mit dem Einlegen eines Gummischlauchs zum Abfluss des Eiters;

beweglichen Wandernieren oder der Nierensenkung überwiegend bei Frauen mit allgemeiner Eingeweidesenkung und den damit verbundenen Schmerzen in Rücken und Kreuzbeingegend. Die operative Anheftung einer beweglichen Niere ist möglich (Nephropexie),

gutartigen und bösartigen Nierengeschwülsten, die sogar schon im Kindesalter vorkommen. Hier ist es meist erforderlich, die gesamte Niere zu entfernen (Nephrektomie). Diese Operationen sind nur solange aussichtsreich, wie es nicht zur Verschleppung von Geschwulstzellen in andere Organe, vor allem in die Lungen und das Skelettsystem gekommen ist,

Nierentransplantationen.