Ärztepfusch und die Folgen: Wie kann man dagegen vorgehen?

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Besonders in der Schönheitschirurgie erleben viele Betroffene die Kehrseite der Schönheitsmedaille, nämlich dann, wenn die Nasenkorrektur mächtig in die Hose gegangen ist, oder die Brustimplantate schon bei der OP verrutscht sind, oder sich die Augenlider nach einer Lidstraffung nicht mehr schließen lassen.

Aber auch bei vermeintlichen Routineeingriffen, wie einer simplen Blinddarmentfernung (Appendektomie), der Behandlung eines Beinbruches oder auch bei der Behandlung von diversen bakteriellen Erkrankungen, und vieles mehr. Ärzte sind auch nur Menschen, doch wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig falsch gehandelt haben und oder durch falsche Behandlungsmaßnahmen erhebliche Schäden und Folgeschäden verursachten, sollte man als geschädigter Patient auch die Möglichkeit haben, auf sein Recht bestehen zu können.

Vertrauensvoll ausgeliefert

Selbst Routineeingriffe können sich unter Umständen zu wahren Albträumen entwickeln. Als Patient ist man bei jedem operativen Eingriff jedem Arzt auch automatisch ausgeliefert und legt sein ganzes Vertrauen im Moment des jeweiligen Eingriffes in seine erfahrenen Hände. Was aber, wenn dieser Arzt bei seinem Eingriff schlichtweg sein OP-Besteck vergessen hat? Hört sich verrückt an, ist es aber leider nicht. 2013 ist genau dies bei einer simplen Gallenblasen-OP geschehen. Nach gutem Verlauf der OP klagte der Patient fünf Monate lang über massive Schmerzen im Bauchbereich. Selbst bei wiederholter Vorstellung bei Ärzten konnte nichts Auffälliges festgestellt werden.

Erst bei einem CT zeigte sich das Ausmaß des Unvorstellbaren: Neben einigen Metallklemmen wurde auch ein Drainagekabel bei der damaligen OP vergessen. Diese und andere Vorfälle ereignen sich tatsächlich und auch hier gilt es für den Geschädigten sich rechtlich gut aufgehoben und abgesichert zu wissen. Denn obwohl hier die Rechtslage zunächst offensichtlich erscheint, kann erst ein gerichtlicher Prozess nebst Urteil zu einer rechtswirksamen Schadensersatzforderung führen.

Professionellen Beistand suchen

Wenn es tatsächlich zum Ernstfall kommt und man als Geschädigter sein Recht nur auf gerichtlichem Weg einklagen muss, ist ein professioneller Beistand an dieser Stelle Gold wert. Besonders sinnvoll ist es hier die Hilfe von einem versierten Rechtsanwalt für Medizinrecht in Anspruch nehmen zu können. Ein Beispiel für einen Anwalt in Sachen Medizinrecht wäre etwa die Anwaltskanzlei Weil. Weiterführende Informationen dazu gibt es hier: www.weil-rechtsanwalt.de/medizinrecht.

Wie oft geschehen Behandlungsfehler?

Das Bundesgesundheitsministerium spricht laut einer Statistik des MDS für 2015 von rund 14.800 Behandlungsfehlervorwürfen. In 4.000 Fällen lagen tatsächlich Fehler vor. Die 2015 erstellte Statistik für eindeutige Behandlungsfehler der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen zeigte rund 7.200 Sachentscheidungen auf. Von diesen Sachentscheidungen wurde in etwa 2.100 Fällen ganz klar ein Behandlungsfehler festgestellt. Qualitätssicherung und Hygienemanagement in Kliniken und Krankenhäusern haben im Laufe der Jahre dazu geführt, dass grundsätzlich immer weniger Fälle von Behandlungsfehlern gemeldet wurden.

Zu mehr Recht und auch Sicherheit für Patienten sorgte das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Hierzu gehören unter anderem auch die Unternehmungen der jeweiligen Krankenhäuser zur Vermeidung von Fehlerquellen und mehr. Patienten ist es so jederzeit möglich, sich über die Aktivitäten der Kliniken und Krankenhäuser diesbezüglich in den jeweiligen Qualitätsberichten zu informieren.