Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Antibabypille

AUS: MEDIZIN-LEXIKON.DE

Antibabypille

Die Antibabypille – kurz Pille genannt – gehört heutzutage in den westlichen Industrienationen zu der mit Abstand beliebtesten und am häufigsten genutzten Form der Empfängnisverhütung. Bereits 1921 publizierte der österreichische Physiologe Halberlandt ein Konzept für die hormonelle Empfängnisverhütung. Der Siegeszug der Antibabypille begann in den 1960er Jahren. Heute ist sie aus dem Leben vieler Frauen nicht mehr wegzudenken. Grund genug, sich den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Arzneimittel zu widmen.

Darf jede Frau die Antibabypille einnehmen?

Nein. Obwohl die Antibabypille heute wesentlich sicherer geworden ist, gibt es einige Umstände, die einen Verzicht notwendig machen. Dazu gehört eine erhöhte Thromboseneigung, sowie ein kürzlich überstandener Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch bei Bluthochdruck, Leberschäden oder hormonabhängigen Tumoren sollte auf eine andere Verhütungsmethode zurückgegriffen werden. Ein erhöhtes Thromboserisiko besteht zudem grundsätzlich bei Raucherinnen, vor allem über 30.

Wir wirkt die Antibabypille?

Es gibt verschiedene Wirkungsmechanismen. Viele Formen der Antibabypille bestehen aus synthetischen Geschlechtshormonen (häufig Östrogene und Gestagene). Durch die äußere Zufuhr dieser Hormone verändern sich die Regulationsmechanismen im Körper, wodurch der LH-Anstieg unterbleibt. Infolgedessen entfallen auch die Eireifung und der Eisprung (Ovulation). Pillen dieser Art werden als Ovulationshemmer bezeichnet. Zusätzlich sorgt die Antibabypille je nach Art und Dosierung dafür, dass der Zervixschleim zäher wird und die Spermien nicht oder kaum noch eindringen können. Außerdem wird die Reifung der Gebärmutterschleimhaut unterdrückt, wodurch sich eine befruchtete Eizelle nicht mehr einnisten kann.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Die meisten Frauen vertragen die Antibabypille gut. Durch den Eingriff in den Hormonhaushalt können aber Nebenwirkungen auftreten. Die Verkürzung und Abmilderung der Monatsblutung beispielsweise wird von vielen Anwenderinnen als positiv angesehen. Das Rheumarisiko sinkt und Infektionen der Geschlechtsorgane werden ebenso verringert, wie Akne. Zu den unangenehmen Nebenwirkungen gehören:

  • Kopfschmerzen
  • Gewichtszunahme (meist vorübergehend)
  • Übelkeit
  • Zwischenblutungen
  • Abschwächung der Libido
  • Spannungsgefühl im Bereich der Brust

Das gefürchtete Thromboserisiko ist bei den modernen Vertretern geringer als früher, darf aber nicht außer Acht bleiben und sollte bei Risikopatientinnen ärztlich abgeklärt werden.

Wie sicher ist die Antibabypille?

Sie ist sehr sicher. Die Voraussetzung ist aber eine regelmäßige und sorgfältige Einnahme. Mit einem Pearl-Index von 0,1 gilt sie als eine der sichersten Verhütungsmethoden überhaupt. Der Wert besagt, dass über einen Zeitraum von einem Jahr lediglich eine von eintausend Frauen trotz Pilleneinnahme schwanger wurde.

Muss zusätzlich verhütet werden?

Wenn die Pille fehlerlos eingenommen wird und keine unerwarteten Zwischenfälle (wie Krankheiten, Durchfall etc.) eintreten, muss nicht zusätzlich verhütet werden. Bestimmte Medikamente (v. a. Johanniskraut, Antibiotika, Psychopharmaka oder Abführmittel) können die Wirksamkeit aber herabsetzen. Hier kann eine zusätzliche Verhütung mit Kondomen angebracht sein. Dies sollte von Fall zu Fall mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. Wenn es innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme zu Erbrechen oder Durchfall kommt, sollte ebenfalls zusätzlich verhütet werden. Das Gleiche gilt, wenn das Verhütungsmittel vergessen wurde.

Braucht man für die Antibabypille ein Rezept?

Für die Antibabypille wird ein Rezept benötigt, welches vom behandelnden Arzt ausgestellt werden kann. Mittlerweile gibt es aber auch die Möglichkeit, online ein Rezept zu erhalten. Hierzu muss ein kurzer Fragebogen ausgefüllt werden und via Ferndiagnose wird die Antibabypille verschrieben.

Wird die Antibabypille von der Krankenkasse übernommen?

Für hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille gilt, dass die Kosten in der Regel von den Anwenderinnen selber getragen werden müssen. Lediglich bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres haben Frauen ein Anrecht auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Welche Fragen zur Pille kann die Telemedizin beantworten?

Im telefonischen Kontakt mit dem als Telemediziner tätigen Arzt können Frauen und Mädchen die gleichen Fragen stellen wie in der gynäkologischen Praxis. Der Fachmann kann auch telefonisch erläutern, wie die Pille ideal eingenommen wird, welche Nebenwirkungen es geben kann und was man tun sollte, wenn man die Pilleneinnahme vergessen hat. Auch die Schweigepflicht ist wie beim klassischen Arzt in der Praxis.

Wer kann ein Pillenrezept online erhalten?

Prinzipiell ist das Pillenrezept online für alle Frauen ab 18 Jahren erhältlich. Allerdings ist die Antibabypille ein Medikament, dessen Einnahme auch Risiken mit sich bringen kann. Der Telemediziner wird daher genau abwägen, ob die Einnahme für die betreffende Frau empfehlenswert ist. Sollten Zweifel bestehen, ob die Frau gesund und für die Einnahme tauglich ist, wird der Telemediziner zum Besuch beim Gynäkologen in der Praxis und zu einer Untersuchung raten.

Kann Telemedizin die gynäkologische Untersuchung ersetzen?

Basis für die Verschreibung der Pille sollte die körperliche Untersuchung und auch das persönliche Kennenlernen der Patientin sein. Diese kann der Telemediziner natürlich nicht leisten. Die Pille per Online-Rezept ist daher insbesondere gut umsetzbar, wenn es sich um ein Folgerezept handelt und die Patientin das Präparat bereits ohne Nebenwirkungen eingenommen hat.

Quellen