Vergesslichkeit, häufig ein beginnendes Alterssymptom. Die Gedächtnisschwäche ist in extremem Ausmaß beim Altersschwachsinn und bei organischen Hirnabbauprozessen (z.B. Alzheimer-Erkrankung) zu beobachten. Aber auch nach anderen organischen Hirnerkrankungen, insbesondere Hirnverletzungen, kann eine Gedächtnisschwäche auftreten; auch zeitlich begrenzte Gedächtnislücken (Amnesie) kommen vor. Die einzelnen Gedächtnisleistungen können gesondert gestört werden. So ist z.B. bei bestimmten Erkrankungen der Gehirnrinde, ebenso wie bei Alterungsprozessen des Gehirns, zuerst die Merkfähigkeit (das Neugedächtnis) beeinträchtigt, während der früher erworbene Gedächtnisbesitz (das Altgedächtnis) noch lange erhalten bleiben kann. Andere Erkrankungen führen zum Verlust alten Gedächtnisbesitzes bzw. der Unfähigkeit, willkürlich über alte Gedächtnisinhalte zu verfügen. Ein intaktes Gedächtnis ist die entscheidende Voraussetzung dafür, sich in Raum und Zeit zurechtzufinden. Es ist die Vorbedingung zur Bewusstmachung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Bei bestimmten Gedächtnisstörungen verschiebt sich das Zeitgitter, die richtige zeitliche Zuordnung von Gegenwärtigem und Vergangenem ist beeinträchtigt. Ebenso wird die räumliche Orientierung gestört.

Abzugrenzen von der organischen Gedächtnisschwäche ist die psychisch bedingte Gedächtnisschwäche, bei der z.B. unbequeme Erinnerungen aus dem Bewusstsein verdrängt werden.