Die gesamte Erbinformation eines Menschen ist in der DNS verschlüsselt, die als gewundener Doppelstrang in jeder Zelle zu finden ist. Eine bestimmte Form der DNS weist häufiger sich wiederholende Sequenzen von zwei Basen auf (genetischer Code), die außer bei eineiigen Zwillingen von Mensch zu Mensch verschieden sind. Nach einem sehr komplizierten Verfahren erscheinen sie schließlich als Folge von Strichen auf Filmmaterial. Ähnlich wie Fingerabdrücke können diese DNS-Muster deshalb für die kriminaltechnische Spurenanalyse genutzt werden.

Nach geltendem Recht dürfen genetische Fingerabdrücke nur zur Aufklärung schwer wiegender Straftaten genutzt werden. Eine Ausweitung der Nutzung z.B. auf alle Straftaten mit sexuellem Hintergrund wird diskutiert.