Ursprünglich die Bezeichnung für die erste Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK), die im Gesundheitsreformgesetz vom 20. Dezember 1988 festgelegt wurde. Durch die Gesundheitsreform sollte eine Senkung und Stabilisierung der Beitragszahlungen erreicht werden.

Alle weiteren Neuregelungen wurden seither als Gesundheitsreform bezeichnet. Mit Hilfe der Gesundheitsreformen sollen einerseits die zunehmenden Ausgaben im Gesundheitswesen gebremst und andererseits der Anspruch aller in einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten auf die notwendige medizinische Versorgung gewährleistet werden. Die Maßnahmen der Reform betreffen sowohl die Versicherten als auch die Krankenkassen, die Praxen, die Krankenhäuser und die Pharmaindustrie.

Am 1. Januar 2004 trat die letzte Gesundheitsreform in Kraft, die umfassende strukturelle Erneuerungen des deutschen Gesundheitswesens zur Folge hatte. In der Reform wurden unter anderem Leistungsausgrenzungen (beispielsweise bei Zahnersatz ab 2005, bei Sehhilfen, bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und bei Fahrten zur ambulanten Behandlung) festgelegt, Zuzahlungen der Versicherten (wie die einmalige Praxisgebühr pro Quartal) neu eingeführt oder die Zuzahlungen bei Arztbesuchen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten angehoben. "Versicherungsfremde Leistungen" wie Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bei Betreuung eines Kindes werden nicht mehr über die GVK finanziert, sondern über die Steuern. Leistungen der GVK wie Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisation wurden gestrichen. In der Reform wurde außerdem festgelegt, dass Rentner für Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen.

Die Gesundheitsreform hat – trotz der Beitragssenkungen der GVK – eine größere finanzielle Belastung der meisten Versicherten zur Folge, beinhaltet jedoch auch Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung. Beispielsweise wurde auf Grundlage der Reform ein staatsunabhängiges Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens geschaffen und ein durchgängiges Qualitätsmanagement sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich eingeführt. Ärzte sind nun gesetzlich zur Teilnahme an Fortbildungsprogrammen verpflichtet. Die Gesundheitsreform hat auch das Ziel, den Wettbewerb zu fördern und ermöglicht den Krankenkassen, in ihrer Satzung Bonusmodelle anzubieten. Weiterhin wurde durch die Gesundheitsreform die Zusammenarbeit von verschiedenen Leistungserbringern gestärkt, um damit die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen zu fördern (beispielsweise durch flächendeckende Hausarztmodelle oder die Einrichtung von Gesundheitszentren).