Schäden des Erbgutes der Geschlechtszellen. Keimschäden treten entweder spontan auf oder die Erbanlagen werden durch Umwelteinflüsse geschädigt (physikalisch durch Strahlungen verschiedener Art oder durch Chemikalien in entsprechender Konzentration). So bewirkt z.B. eine sehr hohe Röntgendosis an Keimzellen von Amphibien eine Haploidie, desgleichen der chemische Farbstoff Toluidinblau (bis zu 97 %). Meist gehen Keimschäden mit Störungen des Mitose und Meiose einher. Um Keimschäden beim Menschen zu vermeiden, wurden Verordnungen erlassen, die Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden den Umgang mit radioaktiven Stoffen verbieten. Noch immer gibt es keine in nachweisbarem Umfang gegen Mutationen wirkende Mittel, die vor Keimschäden schützen könnten.