Legalisierung von Marihuana: Globales Umdenken hat begonnen

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Obwohl Marihuana als weiche Droge eingestuft wird, ist der Konsum weiterhin in den meisten Ländern der Welt verboten. Doch immer mehr Menschen fordern öffentlich und lautstark eine Legalisierung von Marihuana. Die Rufe bleiben nicht ungehört, langsam aber sicher ist in der Weltpolitik ein Wandel festzustellen.

USA übernehmen Rolle des Vorreiters

Im Jahr 2014 führte Colorado als erster Bundesstaat der USA ein Bundesgesetz ein, welches den Konsum von Marihuana legalisierte. Trotz zahlreicher Kritik aus konservativen Reihen wurde die Legalisierung zu Testzwecken beschlossen – inzwischen haben weitere Bundesstaaten, wie Nevada und Washington, nachgezogen.

Sowohl Einwohner der jeweiligen Bundesstaaten als auch andere Volljährige (in den USA ab 21 Jahren) dürfen pro Tag bis zu eine Unze (ca. 30 Gramm) Marihuana erwerben und konsumieren. Hierbei ist zu beachten, dass der Konsum nicht im öffentlichen Raum erfolgt, letzter steht weiterhin unter Strafe. Gerade für Touristen kann dies bedeuten, sich zunächst nach geeigneten Orten umsehen zu müssen – in Hotels ist das Rauchen häufig verboten, was den Konsum erschwert. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, Tipps für den sicheren Konsum direkt vor Ort einzuholen.

Im Übrigen muss das Marihuana bei zugelassenen Händlern erworben werden. Der Kauf bei anderen Anbietern oder gar der Eigenanbau sind nicht gestattet. Dieser Punkt ist ganz entscheidend, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten.

Die zunehmende Legalisierung von Marihuana in den USA ist übrigens weniger die Folge eines grundlegenden Umdenkens. Vielmehr sind finanzielle Aspekte von Bedeutung. Allein im ersten Jahr konnte der Bundesstaat Colorado aufgrund der Marihuana-Legalisierung zusätzliche Steuererlöse in Höhe von mehr als einer Mrd. US-Dollar erzielen. Auf diese Mehreinnahmen möchten inzwischen selbst die Erzkonservativen nicht mehr verzichten.

Situation in Deutschland

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In Deutschland schreitet die Legalisierung von Marihuana deutlich langsamer voran. Ein ganz entscheidender Beschluss wurde im Januar 2017 getroffen. Die Bundesregierung gab den Wirkstoff THC (und damit auch Marihuana) als Arzneimittel frei. Seither dürfen bestimmte Patienten legal Marihuana konsumieren, bei gleichzeitiger Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.

Streng genommen war dies auch schon vorher möglich, allerdings benötigten Betroffene eine schwer zu erhaltende Sondergenehmigung. Letztere ist nicht mehr erforderlich, stattdessen kann das Arzneimittel direkt von Ärzten verordnet werden. Allerdings ist ein „Kiffen auf Rezept“ nicht möglich. Marihuana ist weiterhin nur Schwerkranken zugänglich. Es gibt derzeit 62 Diagnosen, die eine Verordnung zulassen – und auch nur dann, sofern andere Behandlungen nicht vorzuziehen sind.

Was beim medizinischen Konsum zu beachten ist

Wer Marihuana als Arzneimittel einnahmen darf und möchte, muss einige Dinge berücksichtigen. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die effiziente Nutzung der THC-haltigen Pflanzenbestandteile. Entscheidend ist es, die Cannabisblüten vor dem Konsum möglichst fein zu zerbröseln. Dies ist wichtig, um eine möglichst große Oberfläche zu erreichen und somit viel THC zu extrahieren.

Unterstützung hierbei leistet ein sogenannter Grinder. Die Blüten werden innerhalb des Grinders durch eine Drehbewegung aufgebrochen, wodurch im Handumdrehen eine wirksame Zerkleinerung stattfindet. Im Handel gibt es verschiedene Modelle, die für kleines Geld erhältlich sind.

Der eigentliche Konsum kann in klassischer Form erfolgen, d.h. es ist möglich, das Marihuana zu rauchen. Allerdings gibt es Patienten, die Nichtraucher sind und das Rauchen auch nicht beginnen möchten. Für sie bietet es sich an, fein zerkleinerte Cannabisblüten über einen Vaporizer zu konsumieren. Er erzeugt einen Dampf, der vom Patienten inhaltiert wird. Der Dampf nimmt den Wirkstoff auf und gibt ihm im Körper frei. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass kein karzinogener Rauch entsteht.

Was die Herkunft des Marihuanas betrifft, so gilt in Deutschland eine ähnliche Regelung wie in den USA. Der Eigenanbau bleibt verboten, Patienten dürfen ausschließlich Marihuana konsumieren, welches sie in der Apotheke erstanden haben. Die Apotheken werden wiederum von Betrieben mit Marihuana versorgt, die einen Anbau unter staatlicher Aufsicht vornehmen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schwarzmarkt nicht aufblüht und zugleich nur reine und damit hochwertige Arznei in die Apotheken kommt.