Röntgen – Die aufschlussreichen Strahlen

AUS: MEDIZIN-LEXIKON.DE

Nach einem schweren Sturz fasst sich der Betroffene oft an die schmerzende Extremität und dabei beschäftigt ihn nach dem Schock eine Frage ganz besonders: Ob es wohl gebrochen ist? Eine Untersuchung mit Röntgenstrahlen kann hier Gewissheit bringen. Die nicht ganz ungefährlichen elektromagnetischen Wellen wurden am 08. November 1895 von dem deutschen Physiker Wilhelm Conrad Röntgen entdeckt.

Seither sind sie aus der modernen Medizin und Diagnostik nicht mehr wegzudenken. Ihr Potenzial geht weit über die Sichtbarmachung von gebrochenen Knochen hinaus. Von Arterienverkalkung über Brustkrebs bis hin zur verschluckten Glasmurmel – den unsichtbaren Entdeckern entgeht nichts. Aber bei allem Lob: Röntgenstrahlen besitzen auch ihre heimtückische Seite. So vermögen sie in ausreichender Intensität, das Erbgut unserer Zellen zu verändern. Insbesondere Keimzellen sind gefährdet. Kinderwunsch adé wegen einem gebrochenen Arm? Nein, denn die modernen Röntgengeräte arbeiten immer schonender und nicht zuletzt sorgen Bleiwesten für den nötigen Schutz bei einer Untersuchung.

Röntgendiagnostik deckt breites Untersuchungsspektrum ab

Besonders bekannt sind Röntgenuntersuchungen nach Unfällen oder Stürzen, wenn das Ausmaß von Knochenverletzungen abgeklärt werden soll. Aber nicht nur die Frage nach der Notwendigkeit eines Gipsverbandes ist durch die Röntgendiagnostik zu klären. Im Bereich der Orthopädie beispielsweise lassen sich Gelenkerkrankungen und eine Osteoporose erkennen. Die Innere Medizin kann sowohl den Lagetyp des Herzens, als auch Lungenkrebs oder eine Tuberkulose im Röntgenbild sichtbar machen. Darmerkrankungen und Brustkrebs bleiben den elektromagnetischen Wellen ebenfalls nicht verborgen.

Im Zeitalter der Herz-Kreislauferkrankungen kommt einer Untersuchungsmethode eine immer größere Bedeutung zu: Der röntgengestützten Gefäßdarstellung (Angiographie). Hierbei bekommt der Patient zunächst einmal ein Kontrastmittel in eine Vene injiziert, ehe die Röntgenstrahlen Gefäßschäden und v. a. arteriosklerotische Engstellen sichtbar machen. So können verstopfte Adern nachgewiesen und gegebenenfalls operativ aufgeweitet werden bevor es zu einem Herzinfarkt oder Schlaganfall kommt.

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Röntgenstrahlen: Vorsicht ist geboten, Angst aber unbegründet

Ja, Röntgenstrahlen können Krebs auslösen. Aber nur in einer extrem hohen und lang anhaltenden Dosis, die jene einer radiologischen Untersuchung bei Weitem übersteigt. Immer neuere Technik lässt die Röntgengeräte schonender und vor allem zielsicherer arbeiten. Die Strahlen treffen überwiegend nur noch die Region, die auch wirklich untersucht werden soll. Letzten Schutz – gerade für den Bereich der besonders empfindlichen Keimzellen – bietet eine Bleischürze, welche über den entsprechenden Körperbereich gelegt wird.

Sie absorbiert die restliche Strahlung. Der Patient sollte ich nicht davon irritieren lassen, dass der Arzt während der Röntgenaufnahme den Raum verlässt: Er ist für viele Jahrzehnte, tagtäglich viele Stunden in diesem Bereich tätig. In solchen Mengen wäre die Strahlung wirklich schädlich. Daher ist es nur zu normal, dass der Untersucher sich den Strahlen nicht aussetzt. Einige Röntgenuntersuchungen sind unumgänglich – wie jene nach Unfällen. Wer aber z. B. begründete Angst vor einer Arterienverkalkung hat, der sollte auch hier den Weg zur Strahlenquelle nicht scheuen.

Der Nutzen der Untersuchung ist in jedem Fall um ein vielfaches größer, als dies der Schaden einer Röntgenuntersuchung jemals sein könnte. Ob letztlich wirklich eine Röntgenuntersuchung notwendig ist, sollte der Arzt von Fall zu Fall entscheiden.

Einige Ärzte und Kliniken neigen zum übermäßigen Einsatz

Trotz Fortschritte in der Sicherheit: Kein Mensch sollte unnötig oft mit Röntgenstrahlen in Verbindung kommen. Es scheint einen Trend zu geben, wonach die finanziell oft relativ ertragreichen Untersuchungen übermäßig oft angeordnet werden. “Tatsächlich belegen Studien, dass Ärzte mit einer Teilzulassung, die sich ihre Patienten selbst zuweisen, mehr Röntgenaufnahmen anfertigen als Ärzte, die ihre Patienten erst zu einem Radiologen überweisen müssen”, so Florian Schneider von der Deutschen Röntgengesellschaft. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben und die ansonsten segensreiche Technik nicht in Verruf bringen.