1. Kurzbezeichnung für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das 1863 auf Anregung von Henry Dunant als zwischenstaatliche Vereinbarung zum Wohle der Verwundeten und Kranken Krieg führender Heere mit Sitz in Genf gegründet wurde (Genfer Konventionen vom 22. August 1864, mehrfach revidiert und erneuert). Der durch die Genfer Konventionen völkerrechtlich geschützten Vereinigung schlossen sich die Mehrzahl aller Kulturstaaten mit nationalen Rotkreuzgesellschaften an. In Deutschland ist das Deutsche Rote Kreuz (gegründet 1921, Präsidium gegenwärtig in Berlin) einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege mit im Frieden umfangreicher und tatkräftiger Tätigkeit auf den Gebieten der Fürsorgearbeit und Wohlfahrtsarbeit mit Schwestern, Sanitätskolonnen, Krankenhäusern, Rettungsstationen, Frauenvereinen, Vorbereitungen für Katastrophenschutz, Sanitätslehrgängen. Es ist eingeteilt in Landesverbände, Bezirks-, Kreis- und Ortsvereine.
  2. Wahrzeichen der internationalen Rotkreuzgesellschaften (rotes Kreuz auf weißem Grund).