Streitfällen zwischen Arzt und Patienten – Guter Rat kann teuer werden

AUS: MEDIZIN-LEXIKON.DE

Dass es immer wieder zu Streitfällen zwischen behandelnden Ärzten und Patienten kommt, ist bekannt. Ob aus der Presse oder rein vom Hörensagen, von entsprechenden Vorfällen hat wohl so gut wie jeder schon einmal gehört. Irren ist bekanntlich menschlich und auch die sogenannten “Götter in Weiß” können sich mal vertun und auch ihnen unterlaufen Fehler. Sei es bei der Diagnostizierung eines Krankheitsfalles, bei der der Arzt völlig falsch lag. Oder auch bei der Prognose eines Krankheitsverlaufes oder selbst bei einer Operation kann so einiges schiefgehen.

Ärzte handeln in der Regel nach bestem Wissen und Gewissen und dennoch sind sie vor Fehlern nicht gefeit. Ob der Arzt im Ernstfall nun haften muss und sollte, obliegt in der Regel bei einem Streitfall zwischen Patient und behandelndem Arzt einer gerichtlichen Entscheidung. Wichtig ist, dass der Arzt hierfür eine geeignete Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die sich speziell in solchen Fällen einschaltet und den Rechtsschutz in diesem besonderen Bereich ganz speziell und professionell abdecken kann.

Gut abgesichert sein ist im Streitfall wichtig

Besonders dann, wenn sich ein Konflikt zwischen Arzt und Patient zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung hochschaukelt, ist eine Rechtsschutzversicherung für den Arzt unumgänglich und einfach essentiell. Denn schnell kommt es bei einem zunächst noch kleinen Streit oder einer Auseinandersetzung zwischen Patient und Arzt bezüglich des Vorwurfes eines Behandlungsfehlers beispielsweise, und schon landet dieser Rechtsstreit vor Gericht. Dann ist nicht nur guter Rat auf Anhieb verlangt teuer, sondern dieser muss auf jeden Fall schon weit im Vorfeld an Land gezogen werden.

Folgende Fälle führen besonders häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen:

  • Verschreibung von falschen Medikamenten oder falsche Dosierung dieser.
  • Behandlungsfehler im Bezug auf Operationen.
  • Behandlungsfehler rund um das kritische Thema Schwangerschaft.
  • Generelle (vermeintliche) Falschberatung durch den Arzt.

Wer sich im Vorfeld über diese und andere Vorkommnisse und Eventualitäten und mehr absichern will, sollte Vorkehrungen treffen und sich dementsprechend versichern. Eine solche Rechtsschutzversicherung für den Arzt ist deshalb sehr wichtig und unumgänglich. Und sie sorgt zudem für eine professionelle Klärung und auch Aufklärung für Arzt und Patient gleichermaßen.

Denn nicht immer ist gegeben, dass sich ein Arzt gegenüber einem Patienten, der sich über einen eventuellen Behandlungsfehler seitens des Arztes beklagt, auch selbst erklären kann und sollte. Zudem erst recht nicht, wenn die rechtliche Sachlage nicht einwandfrei geklärt ist.

Da können ganz schnell falsch interpretierte Aussagen verheerende Folgen mit sich bringen und derart ausarten, dass für beide Parteien eine äußerst unangenehme Situation daraus entstehen kann, die absoluten Klärungsbedarf aufweist, der wiederum nur von Experten diesbezüglich behandelt werden kann und sollte, um weitere Missverständnisse und Co. aus dem Weg räumen zu können. Rechtsschutzversicherungen sind also hier unumgänglich und von großer Wichtigkeit.

Streitfälle anderer Natur

Auch bei Streitfällen ganz anderer Natur ist eine Rechtsschutzversicherung für einen Arzt sehr vorteilhaft und wichtig. Beispielsweise bei niedergelassenen Ärzten, die Personal in ihren Praxen angestellt vorweisen können oder beispielsweise mit einem Kollegen die Praxis führten und dieser plötzlich das Feld verlassen möchte und kündigen will. Selbst hier ist eine gute Rechtsschutzversicherung für den Arzt sehr vorteilhaft und vor allem sehr hilfreich, falls auch in diesem und anderen Fällen zu einem Rechtsstreit oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte oder Ähnliches.

Die Absicherung ist auch gleichzeitig eine gewisse Art der Rückendeckung für den Arzt und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden und bestenfalls noch weit vor der Absicht, sich als niedergelassener Arzt in einer Praxis einzurichten und diese schließlich mit einem guten Personalaufgebot oder eines oder gleich mehrerer Kollegen einer Gemeinschaftspraxis zum Beispiel, führen zu wollen.