(Vakzination)

auch: Schutzimpfung;

Definition

Unter einer Impfung versteht man die Übermittlung von Immunität gegen einen bestimmten Krankheitserreger.

Grundsätzlich stehen dazu zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die passive und die aktive Impfung.

Passive Impfung

Bei dieser Form der Impfung wird ein so genanntes Immunserum verabreicht, das Immunglobuline gegen den Krankheitserreger enthält. Meist werden diese Immunglobuline aus gewaschenen Seren von Blutspendern gewonnen. Die Immunglobuline bleiben nach Injektion in einen Muskel (Oberarm oder Gesäß) bis zu sechs Wochen aktiv und schützen vor “ihrem” Krankheitserreger. Danach klingt die Wirkung ab, da das körpereigene Abwehrsystem sie als fremd erkennt und kontinuierlich abbaut. Der Körper, in den die Immunglobuline injiziert werden, entwickelt dabei keine eigene Immunität gegen den Erreger. Klassisches Beispiel ist die Gabe von Tetagam nach Verletzungen bei unzureichendem Tetanusimpfschutz (Wundstarrkrampf).

Aktive Impfung

Empfohlene Impfungen

Bei der aktiven Impfung werden entweder abgetötete Erreger, genetisch in ihrer Aggressivität abgeschwächte Keime, bestimmte Antigene aus der Zelloberfläche von Krankheitserregern oder Teile der von ihnen produzierten Zellgifte injiziert (Gesäß oder Oberarm). Dadurch bekommt der Körper die Gelegenheit, den Keim kennen zu lernen, ohne gleich eine wirkungsvolle Abwehrreaktion durchführen zu müssen, und kann Gedächtniszellen entwickeln, die den Keim bei erneutem Kontakt identifizieren und massiv Immunglobuline freisetzen.

Erster Schritt ist dabei die Grundimmunisierung, die in der Regel aus drei Impfungen besteht und meistens schon bei Kleinkindern durchgeführt wird. Die Impfgaben erfolgen am Zeitpunkt Null, nach vier bis sechs Wochen und nach sechs bis zwölf Monaten. Danach besteht ein Impfschutz für zehn Jahre, nach denen eine so genannte Auffrischimpfung erforderlich ist. Klassische Beispiele sind Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung (Poliomyelitis), gegen die auch Erwachsene ein Leben lang geimpft werden sollten.

Die Impfungen gegen Haemophilus influenzae Typ B, Krupp, Masern, Mumps und Röteln werden im Kindesalter einmalig aufgefrischt, bei Röteln erfolgt eine weitere Auffrischimpfung im 12. Lebensjahr, sowie bei Frauen mit Kinderwunsch ohne ausreichenden Impfschutz. Vor kurzem wurden auch Hepatitis A und B in den Impfkatalog für Kinder aufgenommen.

Reise- und Indikationsimpfungen

Neben diesen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gibt es noch die so genannten Reise- und Indikationsimpfungen, die nur bei Reisen in bestimmte Länder (Gelbfieber, Typhus) oder bei bestimmten Berufsgruppen (Tollwut, Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis FSME) erforderlich sind.

Überprüfung

Man kann den Impfschutz überprüfen, indem man in einer Blutprobe den Gehalt an Antikörpern, also Immunglobulinen, als so genannten Titer bestimmt. Damit kann ein übertrieben häufiges Impfen, z.B. nach Verlust des Impfpasses, verhindert werden.