auch: Schwangerschaftsabbruch;

Gesetzliche Grundlagen

siehe Fristenlösung.

Medizinische Grundlagen

Die Abtreibung erfolgt in Vollnarkose durch Absaugen oder Ausschabung des Gebärmutterinhaltes, wobei auch die gesamte Schleimhaut entfernt wird.

Eine weitere Methode die Einnahme der so genannten Abtreibungspille (RU 486). Es handelt sich hierbei um ein Anti-Progesteron, das das Hormon Progesteron, das für die Schwangerschaft notwendig ist, blockiert und so eine Fehlgeburt verursacht. Sie wird in Frankreich seit 1988 angewandt. In Deutschland ruht die Zulassung der Abtreibungspille (wegen der geringen Anzahl der Verordnungen), nachdem das Präparat seit November 1999 unter dem Namen "Mifegyne" Ärzten und Kliniken zugeschickt werden durfte.