(griechisch "schöner Tod") auch: Sterbehilfe;

in der Medizin der Ausdruck für Sterbehilfe bei unheilbar Kranken oder Schwerstverletzten. Auf Grund des Missbrauchs durch die Nationalsozialisten (Euthanasieprogramm) ist es in Deutschland nicht gebräuchlich, den Ausdruck Euthanasie zu benutzen; stattdessen "Sterbehilfe".

Man unterscheidet zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe ist die Tötung des Patienten durch den Arzt, während die passive Sterbehilfe die Selbsttötung des Patienten zulässt bzw. lebensverlängernde Maßnahmen unterlässt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

Grundsätzlich handelt es sich bei der passiven Sterbehilfe um eine sehr problematische Situation, da der Arzt sich dabei auf eindeutige Willensäußerungen des Patienten stützen muss und gleichzeitig den Willen der Angehörigen und das Verhältnis der Angehörigen zum Patienten berücksichtigen muss. Auch so genannte Patiententestamente sind nur in gewissem Umfang verbindlich, da bei Eintritt einer Bewusstlosigkeit immer vom mutmaßlichen Patientenwillen ausgegangen werden muss, der meist eine Erhaltung des Lebens beinhaltet. Ist sich ein Arzt sicher, dass der Patient keine weiteren lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, muss das Gespräch mit den Angehörigen gesucht werden, damit auch diese den Willen des Patienten akzeptieren.