Vollnarkose in der Zahnmedizin – nur ausnahmsweise sinnvoll

AUS: MEDIZIN-LEXIKON.DE

Bei großen Eingriffen zum Beispiel am Bauchraum, dem Gehirn oder nach Unfällen ist die Vollnarkose selbstverständlich. Sie hat das Operieren einfacher gemacht, auch bei Patienten in hohem Lebensalter und kritischem Allgemeinzustand. Dabei wird der künstliche Tiefschlaf immer sicherer. In der Zahnmedizin bleibt die Vollnarkose aber eine Ausnahme. Die Verwendung lokal wirkender Betäubungsmittel ist hier Standard. Unter manchen Voraussetzungen und mit Unterstützung eines Anästhesisten ist aber auch eine vollständige Narkotisierung möglich.

Dentalphobie ist weit verbreitet

Dabei reicht die Bandbreite von einem unguten Gefühl bis hin zur behandlungsbedürftigen Phobie. Die in der Zahnmedizin für gewöhnlich zum Einsatz kommende Lokalanästhesie sorgt für eine mehrstündige Schmerzausschaltung im Behandlungsgebiet. Dennoch sind die Eindrücke für manche Patienten schier unerträglich: Es dröhnt im Kopf; das penetrante Surren des Bohrers und dazu die mitunter über Stunden geöffnete Mundhöhle ist sicherlich für niemanden angenehm. Manche Menschen haben aber derart große Ängste vorm Zahnarzt, dass notwendige Behandlungen vermieden und die Gesundheit des Kauapparats schließlich vollends vernachlässigt wird. Zudem sind manche Zahn-Operationen so umfangreich und langwierig, dass diese auch dem hartgesottensten Patienten nicht zuzumuten sind.

Lokale Schmerzausschaltung manchmal zu wenig

Lokale Betäubungsmittel (Lokalanästhetika) blockieren für einige Stunden die Reiz- bzw. Schmerzweiterleitung an das Gehirn. Der Patient spürt dies durch ein Gefühl der Taubheit in dem Areal, in dem der Zahnarzt die Arbeiten durchführt. Die Vollnarkose hingegen wirkt im Gehirn und führt zu einer vollständigen Schmerzausschaltung im Rahmen eines tiefschlafähnlichen Zustands. Dabei erschlafft die gesamte Muskulatur, Puls und Blutdruck arbeiten auf einem konstant niedrigen Niveau. Während eine örtliche Betäubung problemlos vom Zahnarzt (oder seinem zahnmedizinischen Personal) durchgeführt werden kann, ist für die Vollnarkose die Anwesenheit eines Anästhesisten unverzichtbar. Er überwacht die sogenannten Vitalparameter, wie Atmung, Blutdruck und Herzfrequenz.

Künstlicher Tiefschlaf nur unter bestimmten Voraussetzungen

In der Öffentlichkeit einigermaßen bekannt ist die Möglichkeit, Angstpatienten einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose zu unterziehen. In der Tat ersparen sich Betroffene hierdurch die von ihnen als Tortur empfundenen Eindrücke, die am Anfang des Artikels genannt wurden. Jedoch kann auch bei Menschen ohne Panik vorm Zahnarzt eine vollständige Schmerzausschaltung angezeigt sein. Das gilt zum Beispiel für sehr großflächige Zahnentfernungen und Implantationen oder sehr lange dauernde Eingriffe. Auch für Kinder erscheint eine Vollnarkose immer dann sinnvoll, wenn ihnen eine zeitintensive und belastende Operation durch den Zahnarzt bevorsteht. Schlussendlich gibt es auch Menschen, die eine lokale Betäubung schlicht nicht vertragen. Allergien gegen Lokalanästhetika sind häufiger als dies gemeinhin vermutet wird.

Intensive Vorbesprechung mit Zahnarzt

Ob eine Vollnarkose notwendig bzw. sinnvoll ist, klärt ein ausführliches Vorgespräch mit dem Zahnarzt. Falls dieser zu dem Schluss kommt, dass dies angezeigt ist, folgt eine intensive Aufklärung durch einen Facharzt für Anästhesie. Grundsätzlich kann ein Narkosemittel auf zweierlei Art und Weise verabreicht werden:

  1. mittels Injektion direkt in die Vene (intravenös)
  2. über die Atemwege durch eine Beatmungsmaske

Die Vollnarkose bietet auch für den Zahnarzt gewisse Vorteile. So kann er komplexe Eingriffe rascher durchführen und läuft weniger Gefahr, dem Patienten ungewollt Schmerzen zuzufügen. Trotzdem ist das Verfahren immer mit einem gewissen Risiko verbunden und nur nach strenger Abwägung anzuwenden.

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