Was gilt es bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung zu beachten?

AUS: MEDIZIN-LEXIKON.DE

Arzt und seine Sprechstundenhilfe begrüßen Patient

Nicht wenige Menschen wechseln von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung. Der Wechsel ist meist mit zahlreichen Vorteilen verbunden, im Vorhinein einer solchen Entscheidung sollte man jedoch unbedingt einige Punkte beachten.

Wer von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private wechseln möchte, der sollte diesen Schritt wohl bedenken und nicht überstürzen, denn der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach und mit zahlreichen Hürden verbunden. Ob sich ein Krankenkassenwechsel lohnt oder ob der Verbleib in der gesetzlichen Versicherung günstiger ist, ist von diversen Aspekten abhängig. Zunächst einmal spielt das Alter des Versicherten, der Gesundheitszustand sowie der Familienstand eine Rolle beim Wechsel. Auch ist es nicht allen Personen gestattet überhaupt in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sondern ausschließlich folgenden Personengruppen:

  • Arbeitnehmer die über ein Bruttoeinkommen verfügen, welches die Versicherungspflichtgrenze übersteigt
  • Studenten
  • freiwillig versicherte Beamte
  • Freiberufler und freiwillig versicherte Selbstständige

Kündigungsfrist einhalten

Wer also wohlüberlegt in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, der muss zunächst einmal die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Diese beträgt bei gesetzlich Versicherten volle zwei Monate. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Kündigung erst dann eingereicht werden sollte, wenn die private Versicherung den jeweiligen Antragssteller auch verbindlich aufgenommen hat. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Versorgungsengpässe entstehen können.

Wartezeiten berücksichtigen

Bei einer privaten Krankenversicherung gilt der Versicherungsvertrag ab dem Datum, welches im Vertrag festgelegt wurde. Hier unterscheidet sich zunächst einmal nichts im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Besonderheit jedoch ist hier die, dass der komplette Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer bestimmten, vertraglich festgelegten Wartezeit greift. So müssen Privatversicherte ab Vertragsbeginn die monatlichen Beiträge einzahlen, auch wenn sie die kompletten Leistungen noch gar nicht in Anspruch nehmen dürfen. Man unterscheidet prinzipiell zwischen der allgemeinen Wartezeit, welche in der Regel etwa drei Monate dauert und für die Kostenübernahme von Krankheitskosten, Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld gilt, sowie der besonderen Wartezeit, welche meist acht Monate dauert und für die Kostenübernahme für Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, Psychotherapie oder Entbindungen gilt.

Auf diese Weise verhindern die privaten Versicherer, dass Personen unmittelbar nach dem Eintritt in die Versicherung teure Leistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass sie bereits Beiträge eingezahlt haben. Ausgenommen von der Wartezeit sind Behandlungen, welche aufgrund eines Unfalls notwendig sind. Weitere Ausnahmen stellen etwa Beamten dar, die aus der Heilfürsorge in eine private Krankenversicherung wechseln sowie Personen, die ohne zeitliche Verzögerung von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Wer in der Lage ist, einen sehr guten Gesundheitszustand durch ärztliche Atteste zu belegen, kann unter Umständen auch von den Wartezeiten befreit werden. Weitere Hinweise und Informationen rund um das Thema Wartezeit beim Versicherungswechsel findet auch man auf dem Portal meine-krankenversicherung.de.

Für wen lohnt sich der Wechsel am meisten?

Die im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung niedrigen Beitragssätze der privaten Krankenversicherung machen sich insbesondere für Personen bezahlt, die kinderlos bleiben wollen. Viele Kinder sind hingegen oft ein Grund in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben, da diese dort kostenlos mitversichert sind. Um eine Entscheidung zu treffen ist es ratsam, die genauen Tarife und das Leistungsspektrum verschiedener privaten Krankenversicherer untereinander zu vergleichen.