Frucht

Aus Medizin-Lexikon.de

  1. Samenbehälter von Pflanzen; entsteht nach Befruchtung der Samenanlage (Blüte) aus dem Fruchtknoten. Bei den Früchten von Obstbäumen und -sträuchern und Gemüsepflanzen Unterscheidung zwischen vier verschiedenen Arten: Steinfrüchte (zum Beispiel Pflaumen, Kirschen, Pfirsiche und Walnüsse), die ihren Samen, die Nuss, mit einem fleischigen Mantel umgeben; Kernfrüchte (zum Beispiel Äpfel und Birnen) mit mehreren, vom Fruchtfleisch umgebenen Samenkernen; Hülsenfrüchte (zum Beispiel Erbsen, Bohnen und Erdnüsse) in Schoten oder Schalen; Beeren, deren Fruchtschalen alle fleischig sind. Die Erdbeere ist eine Scheinfrucht. Alle Früchte erreichen ihre endgültige Farbe und ihren aromatischen Geschmack erst, wenn sie vollständig ausgereift sind.
  1. auch: Leibesfrucht;

Bezeichnung für den sich in der Gebärmutter entwickelnden Keim; abhängig vom Entwicklungsstadium Embryo oder Fetus.


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