Heilpraktiker

Aus Medizin-Lexikon.de

von Gesundheitsbehörden nach dem Heilpraktikergesetz geprüfter Heilkundiger ohne Approbation, der sich vor allem der Naturheilverfahren, Homöopathie und Volksheilkunde bedient.

Bereits 1920 organisierten sich die nicht an Universitäten medizinisch ausgebildeten Therapeuten im "Verband der Heilkundigen Deutschlands"; die Berufssparte widerstand in den folgenden Jahren erfolgreich verschiedenen Verbotsversuchen. Heute gibt es mehrere Heilpraktikerverbände und etwa 20 000 Heilpraktiker in Deutschland. Sie werden, meist nach einem Eigen- oder Fernstudium, amtsärztlich hinsichtlich ihrer Qualifikation zur Ausübung eines Heilberufes geprüft. Zu den Prüfungsbereichen zählen unter anderem Anatomie und Physiologie des Menschen, Symptombilder und Pharmakologie.

DIe Methoden des Heilpraktikers umfassen die traditionelle chinesische Medizin inklusive Akupunktur und Phytotherapie; Bachblüten- und Schüsslersalz-Therapie, Homöopathie, Chiropraktik und andere manuelle Therapien. Heilpraktiker sind nicht zur Verschreibung oder Verabreichung von verschreibungspflichtigen Medikamenten befugt.


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