Prothese

Aus Medizin-Lexikon.de


künstlicher Ersatz eines fehlenden Körperteiles:

Ersatz eines amputierten Armes oder Beines. Behelfsprothesen ersetzen die verlorene Gliedmaße, ohne sie in ihrer äußeren Form nachzuahmen. Diese Prothesen werden z.B. bei Jugendlichen verwendet, sofern noch ein Längenwachstum zu erwarten ist oder bis die Schrumpfung der Muskulatur und der Weichteile nach Abklingen der Unfall-, Kriegs- oder Operationsfolgen beendet ist und man zu einer Dauerprothese übergehen kann. Bei diesen Prothesen werden Schmuckglieder, die den Teil- oder Totalverlust unauffällig machen sollen, von Gebrauchsgliedern unterschieden, die z.B. bei der Kunsthand an Teilen der verbliebenen Muskulatur befestigt werden und ein Zufassen, Ziehen, Greifen und Gegendrücken ermöglichen, wodurch es vielfach gelingt, die Arbeitsfähigkeit für viele Tätigkeiten wieder herzustellen.

Augenprothesen wie das Kunstauge aus Glas, Hornhautprothesen, "Ektoprothesen", die nach Zerstörung der Augenlider oder Augenhöhlen an Brillen befestigt werden.

Teil- oder Totalersatz des Gebissen.


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