Entschädigungspflichtige Berufskrankheiten sind genau definierte und in einer Liste zusammengefasste berufsbedingte Erkrankungen. Wie bei Berufsunfällen übernehmen bei den in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) definierten Krankheiten die Berufsgenossenschaften alle Folgekosten. Berufskrankheiten können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, z.B. chemische Stoffe (Blei, Benzol), Lärm, physikalische Schädigungen (Staublunge), Parasiten, Hauterkrankungen usw.
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