auch: Zellorganellen;

  1. Bei einer Zelle (nur bei Eukaryonten, bei Prokaryonten nicht vorhanden) werden die abgetrennten Kompartimente, denen eine spezielle Funktion innerhalb der Zelle zugeordnet werden kann, als Organellen bezeichnet. Zellorganellen sind das endoplasmatische Retikulum (raues und glattes ER), der Golgi-Apparat (zuständig für Anreicherung und Transport von Sekreten), Zytosome (enthalten Verdauungsenzyme), Peroxisome (enthalten Katalasen und Peroxidasen), Mitochondrien (zuständig für die Energiegewinnung) und bei pflanzlichen Zellen noch die Chloroplasten.
  2. Diese Bezeichnung wird auch auf die Zelldifferenzierungen (Geißeln, Vakuolen u.a.) von Einzellern angewendet, bei denen die Organellen zu einem komplexen Gebilde verbunden sind.