Immer wieder gibt es familiäre Situationen, in denen die Vaterschaft eines Kindes nicht umfassend geklärt ist. Manchmal belässt man es dabei, häufig aber ist vollständige Klarheit erwünscht. Oftmals steht auch ein gerichtlicher Streit dahinter, sodass Richter und Anwälte die Labore zur Klärung einer Vaterschaft anrufen. Fragen nach dem Sorgerecht oder Unterhaltsansprüchen lassen sich nicht selten nur mit Reagenzglas und Erlenmeyerkolben klären. Dabei darf man sich einen klassischen Vaterschaftstest nicht als Genanalyse im eigentlichen Sinne vorstellen. Bei Letztgenannter wird das Erbgut als solches untersucht und – bildlich gesprochen – in seine Bestandteile zerlegt.

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Eine Abstammungsanalyse hingegen durchleuchtet die DNA nur auf bestimmte, sich wiederholende Muster hin. Alle weiteren Geheimnisse bleiben verdeckt. Das Risiko für bestimmte Erkrankungen, wie z. B. Darmkrebs lässt sich mit dieser Untersuchungsform nicht bestimmen. Darum geht es bei den hierfür üblichen Fragestellungen auch gar nicht.

Sich wiederholende DNA-Muster geben Aufschluss

Genau die Hälfte unserer Gene erben wir vom Vater. Beachtlich ist, dass nur etwa 2 Prozent unseres gesamten Erbgutes überhaupt aktiv für Proteine verschiedenster Art kodiert sind. Die restlichen 98 % werden als nicht-kodierend bezeichnet. Ihre biologische Bedeutung ist noch weitestgehend unerforscht. Doch genau in diesen Abschnitten treten häufig kurze Sequenzen auf, die sich ständig und vielfach wiederholen. Genetiker bezeichnen sie als Short Tandem Repeats (STR). Diese bestehen zumeist aus zwei bis sieben Basen.

Die Menge und Kombination der STR ist bei jedem Menschen so individuell wie sein Fingerabdruck. Ursprünglich wurde diese DNA-Abschnitte nur in der Kriminologie zur Überführung von Straftätern genutzt. Mittlerweile haben sie auch ihre feste Bedeutung in strittigen Abstammungsfragen, heute gibt es sogar einen Vaterschaftstest für Väter, die eineiige Zwillinge sind. Für die Analyse muss sowohl Erbgut des Kindes als auch das des potenziellen Vaters vorliegen; idealerweise gibt auch die Mutter eine Probe ab.

Proben auch von Toten möglich

Im ersten Schritt der Vaterschaftsklärung steht die Entnahme von geeignetem Probenmaterial. DNA befindet sich grundsätzlich überall in und an unserem Körper, am einfachsten durchführbar und sehr zuverlässig ist aber ein Abstrich der Mundschleimhaut. Auch Blutproben sind eine häufig verwendete Erbgutquelle. Da die entnommene DNA-Menge für eine effektive Untersuchung zu gering ist, wird sie von Genetikern noch weiter vervielfältigt. Mittels Polymerase-Kettenreaktion entstehen tausende von DNA-Fragmenten, die im Anschluss daran mit speziellen Farbstoffen sichtbar gemacht werden. Untersuchungstaugliche Proben können sogar von bereits verstorbenen Personen entnommen werden.

Spezialisierte Laboratorien isolieren hier genetisches Material von Gebissprothesen, Ohrstöpseln oder Rasierern. Nach der Vervielfältigung der STR-Sequenzen werden diese der Länge nach aufgeteilt, in dem sie im elektrischen Feld einer Gelelktrophorese wandern. Die kleineren Aneinanderreihungen wandern am schnellsten und weitesten. Am Ende des Verfahrens wird mittels Computeranalyse das genaue Verteilungsmuster der SRT-Teilchen bestimmt, mit dem dann schlussendlich auf eine Verwandtschaft geschlossen werden kann. Übrigens kann mit dem Vaterschaftstest lediglich zu 100 Prozent festgestellt werden, dass eine Person nicht der Vater ist. Bei dem umgekehrten Fall gelten 99,9 Prozent als ausreichender Beweis.

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